Vergütung
Honorar & Kostenerstattung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden Gebührenordnung und orientiert sich ausschließlich an den tatsächlich erbrachten Leistungen. Abhängig vom individuellen Behandlungsumfang ergibt sich ein durchschnittlicher Stundensatz von rund 100 €.
Bei privat versicherten Patientinnen und Patienten ist, abhängig vom Tarif, eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung möglich. Eine vorherige Abklärung mit der eigenen Versicherung wird empfohlen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für heilpraktische Leistungen grundsätzlich nicht. In diesen Fällen kann eine private Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden eine Erstattung ermöglichen.
Beate Angermann
Heilpraxis für Körper & Bewusstheit