Vergütung

 

Die Vergütung erfolgt auf Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker: GebüH.

Bei Privatkassen werden die Kosten werden teilweise oder ganz von der jeweiligen Kasse übernommen. Eine Abklärung ist vor Behandlungsbeginn sinnvoll.

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktiker Leistungen grundsätzlich nicht. Eine private Zusatzversicherung für alternative Heilweisen ist daher sinnvoll.

 

Für Leistungen außerhalb der Gebührenordnung gilt: 60min - 80,00€

Nach § 4 Nr. 14 USTG von der Umsatzsteuer befreit